Panorama von Ingolstadt an der Donau im Artikel über Tempolimits rund um Ingolstadt
Ingolstadt und seine Verkehrsachsen entlang der Donau. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

In Ingolstadt wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung für Pkw und Motorräder ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo nach Toleranzabzug mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet. Besondere Aufmerksamkeit verlangen die offiziell genannten Kontrollbereiche an der Richard-Wagner-Straße, der Münchener Straße, der Südlichen Ringstraße, der Hans-Stuck-Straße und der B 16 bei Hagau. Weitere Hinweise geben die Übersichten zu Blitzern rund um Ingolstadt und zu den Tempolimits auf der A 9 bei Ingolstadt. Die Punktegrenze ist innerorts und außerorts gleich, die strengeren Fahrverbote beginnen innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch früher. Der amtliche Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts unterscheidet nach der Höhe der Überschreitung und der Ortslage. In Ingolstadt kommen wechselnde Limits an Baustellen, Tempo-30-Zonen und zeitlich beschränkte Regelungen vor Schulen hinzu. Die wichtigsten Besonderheiten werden auch bei den Schulzonen in Ingolstadt erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Offizielle Kontrollbereiche in Ingolstadt

Die für den bayerischen Blitzmarathon 2026 veröffentlichte Messstellenliste zeigt, welche Straßen von den Behörden als Unfallbrennpunkte oder kontrollrelevante Abschnitte eingestuft wurden. Die Liste beschreibt mögliche Messstellen während der Aktion. Sie ist kein Verzeichnis dauerhaft betriebener Anlagen. Mobile Kontrollen können jederzeit auch an anderen zulässigen Orten stattfinden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern veröffentlichte für den Blitzmarathon am 15. April 2026 mehrere mögliche Kontrollstellen im Stadtgebiet. Dazu gehörten innerörtliche Straßen mit Tempo 50 und ein außerörtlicher Abschnitt der B 16. Zwei Bereiche wurden ausdrücklich als Unfallbrennpunkte bezeichnet.

Bei einem ausgeschilderten Limit von 50 km/h beginnt der Punktebereich bei einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 71 km/h. Bei erlaubten 100 km/h liegt diese Grenze bei 121 km/h. Gemeint ist jeweils der Wert nach dem Abzug der Messtoleranz.

Kontrollbereich Ortslage Genanntes Limit Begründung oder Bereich Punkt ab vorwerfbarem Tempo
Richard-Wagner-Straße innerorts 50 km/h Unfallbrennpunkt und möglicher Messbereich 71 km/h
Münchener Straße 217 innerorts 50 km/h offiziell genannter Unfallbrennpunkt 71 km/h
Abfahrt Schillerbrücke an der Südlichen Ringstraße 64 innerorts 50 km/h Abfahrt und Übergang in das städtische Straßennetz 71 km/h
Hans-Stuck-Straße innerorts 50 km/h möglicher innerörtlicher Messbereich 71 km/h
B 16 bei Hagau, Abschnitt 2220 außerorts 100 km/h Ende eines zweispurigen Überholbereichs 121 km/h

Die genannten Werte beschreiben den Stand der offiziellen Messstellenliste für den Aktionstag. Vor Ort gilt immer das tatsächlich aufgestellte Verkehrszeichen. Baustellen, Veranstaltungen, Unfälle oder neue verkehrsrechtliche Anordnungen können ein niedrigeres Limit vorgeben.

Die Richard-Wagner-Straße erschien in der veröffentlichten Liste mehrfach. Das bedeutet nicht, dass dort dauerhaft oder gleichzeitig an mehreren Stellen gemessen wird. Es unterstreicht jedoch die Bedeutung der Verbindung für die Verkehrsüberwachung. Ähnliche wechselnde Messungen sind Bestandteil der allgemeinen Polizeikontrollen in Ingolstadt.

Ab wann Geschwindigkeit Punkte kostet

Für Pkw und Motorräder ohne Anhänger wird der erste Punkt ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen. Dabei zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tachometer. Maßgeblich ist die im Verfahren festgestellte Überschreitung nach Toleranzabzug.

Tempo-Check Ingolstadt

Wann drohen Punkte und Fahrverbot?

Tragen Sie die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug ein. Der Rechner zeigt die im Artikel genannten Regelfolgen.

Die Ausgabe dient der schnellen Orientierung. Gefährdung, Unfall, Vorsatz oder besondere Umstände können die Folgen verändern.

  • 21 bis 25 km/h zu schnell führen innerorts und außerorts zu einem Punkt.
  • 26 bis 30 km/h zu schnell führen ebenfalls zu einem Punkt.
  • 31 bis 40 km/h zu schnell bedeuten innerorts zwei Punkte und ein Fahrverbot.
  • 31 bis 40 km/h zu schnell bedeuten außerorts weiterhin einen Punkt.
  • Ab 41 km/h zu schnell werden auch außerorts zwei Punkte eingetragen.

Wer in einer Tempo-30-Zone nach Toleranzabzug mit 51 km/h erfasst wird, erreicht bereits die Grenze für einen Punkt. In einer Tempo-50-Straße liegt sie bei 71 km/h. Auf einem mit Tempo 80 beschränkten Abschnitt beginnt der Punktebereich bei 101 km/h. Bei Tempo 100 sind es 121 km/h.

Ein einzelner Punkt führt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Einträge werden jedoch im Fahreignungsregister zusammengerechnet. Bei vier oder fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung. Bei sechs oder sieben Punkten folgt eine Verwarnung. Ab acht Punkten ist die Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz zu entziehen.

Bußgeld und Fahrverbot im Vergleich

Die folgenden Regelsätze gelten für gewöhnliche Geschwindigkeitsverstöße mit Pkw oder Motorrad ohne Anhänger. Eine Gefährdung, ein Unfall, Vorsatz oder besondere Umstände können zu abweichenden Folgen führen. Zu einem Bußgeldbescheid kommen außerdem Verfahrenskosten hinzu.

Überschreitung Bußgeld innerorts Punkte innerorts Fahrverbot innerorts Bußgeld außerorts Punkte außerorts Fahrverbot außerorts
bis 10 km/h 30 Euro keine keines 20 Euro keine keines
11 bis 15 km/h 50 Euro keine keines 40 Euro keine keines
16 bis 20 km/h 70 Euro keine keines 60 Euro keine keines
21 bis 25 km/h 115 Euro 1 keines 100 Euro 1 keines
26 bis 30 km/h 180 Euro 1 im Wiederholungsfall möglich 150 Euro 1 im Wiederholungsfall möglich
31 bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat 200 Euro 1 keines
41 bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat 320 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monate 480 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate 600 Euro 2 2 Monate
mehr als 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate 700 Euro 2 3 Monate

Ein zusätzliches Fahrverbot kann bei wiederholten erheblichen Tempoverstößen folgen. Die Regel betrifft Fahrer, die zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h Überschreitung rechtskräftig auffallen. Der Zeitraum wird anhand der Rechtskraft der ersten Entscheidung und des Tages des zweiten Verstoßes beurteilt.

Der Weg zum Punkt

Wie schnell wird aus einem Bußgeld ein Punkt?

Wählen Sie die Ortslage. Die Punktestraße zeigt die entscheidenden Schwellen nach dem Toleranzabzug.

0

GRÜNER BEREICH

Bis 20 km/h über dem Limit entstehen keine Punkte.

+21

ERSTER PUNKT

Ab 21 km/h zu viel beginnt der Eintrag im Fahreignungsregister.

+31

ZWEI PUNKTE

Innerorts folgen ab 31 km/h zu viel zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

+41

ROTER BEREICH

Auch außerorts beginnen hier zwei Punkte und ein reguläres Fahrverbot.

Innerorts
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt. Ab 31 km/h folgen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Die Werte beziehen sich auf die vorwerfbare Überschreitung nach dem Toleranzabzug. Besondere Umstände können die Folgen verändern.

Tempo 30 an Schulen und in Wohngebieten

Die Stadt Ingolstadt stellt digitale Schulwegpläne für die einzelnen Grundschulsprengel bereit. Darin sind Fußgängerüberwege, Ampeln, Bushaltestellen, Tempo-30-Zonen, Schulweghelfer und bekannte Gefahrenstellen eingezeichnet. Die Pläne für das Schuljahr 2026 und 2027 wurden gemeinsam mit Schulen, Jugendverkehrsschule und Polizei erstellt.

Deutsches Schild einer Tempo-30-Zone im Zusammenhang mit Tempolimits in Ingolstadt
In Tempo-30-Zonen beginnt der Punktebereich bereits ab 21 km/h zu viel. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Ein Tempo-30-Schild ohne zeitliche Einschränkung gilt auch außerhalb der Unterrichtszeit, an Wochenenden und in den Ferien. Stehen darunter Wochentage oder Uhrzeiten, ist das Zusatzzeichen genau zu beachten. Eine Tempo-30-Zone endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung. Sie gilt bis zum entsprechenden Zeichen für das Ende der Zone.

In einer 30er-Zone entstehen Punkte schneller, als viele Fahrer erwarten. Bereits 21 km/h über dem Limit reichen aus. Nach Toleranzabzug bedeutet das eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 51 km/h. Bei 61 km/h nach Abzug liegt die Überschreitung bei 31 km/h. Innerorts folgen dann zwei Punkte, 260 Euro Regelbußgeld und ein Monat Fahrverbot.

  • Auf das Zonenzeichen am Beginn eines Wohngebiets achten.
  • Zeitangaben auf Zusatzschildern vollständig lesen.
  • Nach Kreuzungen nicht automatisch wieder beschleunigen.
  • Bei verdeckten oder beschädigten Schildern die Situation dokumentieren.
  • In Schulbereichen mit unerwarteten Querungen und haltenden Fahrzeugen rechnen.

B 16 und A 9 rund um Ingolstadt

Auf der B 16 bei Hagau nannte die offizielle Messstellenliste einen außerörtlichen Abschnitt mit Tempo 100 am Ende eines zweispurigen Überholbereichs. Dort können Fahrer nach einem Überholvorgang noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit unterwegs sein. Entscheidend bleibt das ausgeschilderte Limit am Messort.

Bei erlaubten 100 km/h kostet eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 121 km/h einen Punkt und ein Regelbußgeld von 100 Euro. Bei 141 km/h beträgt die Überschreitung 41 km/h. Außerorts folgen dann zwei Punkte, 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Vor der Fahrt

Tempo-Check für Ingolstadt

Diese Punkte helfen auf Stadtstraßen, in Tempo-30-Zonen sowie auf der B 16 und der A 9.

0 von 6 Punkten geprüft

Auch die A 9 zwischen Stammham und Ingolstadt-Nord verlangt besondere Aufmerksamkeit. Dort werden Fahrbahnen, Entwässerung, Lärmschutzanlagen und insgesamt elf Brücken erneuert. Nach Angaben der Autobahn GmbH soll der Verkehr bis Ende 2026 wieder uneingeschränkt über drei Fahrstreifen je Richtung rollen. Danach sind noch Restarbeiten vorgesehen.

Während solcher Arbeiten können temporäre Limits, verschwenkte Fahrspuren und kurzfristig angepasste Verkehrsführungen gelten. Elektronische Anzeigen und mobile Baustellenschilder sind verbindlich. Eine frühere Anzeige im Navigationssystem hebt die Beschilderung nicht auf. Das gilt ebenso für Fahrerassistenzsysteme mit Verkehrszeichenerkennung.

Die Verkehrszeichenerkennung kann ein Schild verdeckt erfassen, eine zeitliche Einschränkung übersehen oder einen Wert aus einer Nebenstraße übernehmen. Sie unterstützt den Fahrer, ersetzt aber nicht die eigene Beobachtung. Das ist besonders auf Autobahnzufahrten, an Anschlussstellen und in Baustellen wichtig.

Schilder und Toleranz richtig berechnen

Die Einordnung als innerörtlicher oder außerörtlicher Verstoß richtet sich nicht allein nach der kommunalen Grenze Ingolstadts. Maßgeblich ist grundsätzlich die geschlossene Ortschaft, die durch die gelbe Ortstafel beginnt und durch deren Rückseite endet. Ein Straßenabschnitt kann deshalb verwaltungsrechtlich zu Ingolstadt gehören und im Bußgeldverfahren trotzdem als außerorts gelten.

Bei üblichen Geschwindigkeitsmessungen werden bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h regelmäßig 3 km/h abgezogen. Oberhalb von 100 km/h beträgt der übliche Abzug 3 Prozent des Messwerts. Je nach Messverfahren können andere Abzüge gelten. Maßgeblich ist der im Bescheid ausgewiesene Wert.

  1. Zuerst wird die vom Messgerät erfasste Geschwindigkeit festgestellt.
  2. Danach wird die vorgesehene Messtoleranz abgezogen.
  3. Der verbleibende Wert wird mit dem erlaubten Tempo verglichen.
  4. Aus der Differenz ergeben sich Regelsatz, Punkte und mögliches Fahrverbot.

Ein angezeigtes Tachotempo lässt sich nicht direkt mit dem späteren Vorwurf gleichsetzen. Fahrzeugtachometer dürfen mehr als die reale Geschwindigkeit anzeigen. Sie dürfen die tatsächliche Geschwindigkeit jedoch nicht unterschreiten. Reifen, Reifendruck und Abrollumfang können die Anzeige zusätzlich beeinflussen.

Fahrer sollten den Toleranzabzug nicht als erlaubten Aufschlag behandeln. Er dient der Berücksichtigung möglicher Messabweichungen. Wer bewusst oberhalb des Schildwerts fährt, kann die Punkteschwelle durch eine kleine Fehleinschätzung erreichen.

Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen

Nach einer Geschwindigkeitsmessung wird häufig zunächst ein Anhörungsbogen versandt. Der spätere Bußgeldbescheid enthält den Tatort, die Tatzeit, das Fahrzeug, das erlaubte Tempo, den Messwert, den Toleranzabzug und die vorgeworfene Überschreitung. Diese Angaben sollten miteinander verglichen werden.

Besonders wichtig ist die genaue Bezeichnung des Messorts. Bei Straßen mit wechselnden Limits kann bereits die Fahrtrichtung entscheidend sein. Das gilt unter anderem an Auffahrten, Abfahrten, Baustellen und Übergängen zwischen zwei Geschwindigkeitsbereichen.

  • Stimmen Kennzeichen, Fahrzeug und Tatzeit überein.
  • Ist die zulässige Geschwindigkeit korrekt angegeben.
  • Wurde der Toleranzabzug ausgewiesen.
  • Passt die Ortslage zur tatsächlichen Beschilderung.
  • Ist auf dem Beweisfoto eine fahrende Person erkennbar.
  • Enthält der Bescheid eine verständliche Rechtsbehelfsbelehrung.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingelegt werden. Ein Einspruch sollte nicht allein auf der Vermutung beruhen, jedes Messergebnis sei fehlerhaft. Konkrete Zweifel können sich etwa aus widersprüchlichen Ortsangaben, einem nicht passenden Fahrzeug oder einer nachweislich anderen Beschilderung ergeben.

Wer Punkte vermeiden möchte, sollte die Geschwindigkeit bereits beim Erkennen eines niedrigeren Limits ruhig reduzieren. Starkes Bremsen direkt vor einer Messstelle kann Auffahrunfälle auslösen. Praktische Hinweise zu typischen Verstößen bietet der Überblick, wie sich Bußgelder in Ingolstadt vermeiden lassen.

Die Verkehrsbilanz des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord zeigt die Bedeutung des Themas. Im Stadtgebiet Ingolstadt wurden 2025 insgesamt 5.043 Verkehrsunfälle registriert. Dabei wurden 956 Menschen verletzt und drei getötet. In 85 Fällen wurde Geschwindigkeit als Unfallursache erfasst.

Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums wurden 2025 insgesamt 1.605 Geschwindigkeitsunfälle gezählt. Dabei kamen 18 Menschen ums Leben. Die Polizei kündigte deshalb auch für 2026 einen Schwerpunkt bei der Geschwindigkeitsüberwachung an.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Der erste Punkt wird ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug eingetragen.
  • Bei Tempo 30 beginnt der Punktebereich bei vorwerfbaren 51 km/h.
  • Bei Tempo 50 beginnt der Punktebereich bei vorwerfbaren 71 km/h.
  • Bei Tempo 100 beginnt der Punktebereich bei vorwerfbaren 121 km/h.
  • Innerorts folgen zwei Punkte bereits ab 31 km/h Überschreitung.
  • Außerorts folgen zwei Punkte ab 41 km/h Überschreitung.
  • Temporäre Baustellenschilder und elektronische Anzeigen sind verbindlich.
  • Eine Tempo-30-Zone endet nicht automatisch an einer Kreuzung.
  • Die veröffentlichte Blitzmarathon-Liste ist kein dauerhafter Blitzeratlas.
  • Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gelten grundsätzlich zwei Wochen.

In Ingolstadt beginnt der Punktebereich bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h über dem Limit nach Toleranzabzug. Innerorts werden zwei Punkte und ein Fahrverbot früher erreicht als außerorts. Besonders aufmerksam sollten Fahrer an den offiziell genannten Kontrollbereichen, in Tempo-30-Zonen sowie auf der B 16 und in den Baustellenabschnitten der A 9 sein. Verbindlich ist immer die aktuelle Beschilderung am jeweiligen Straßenabschnitt.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bußgeldkatalog-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Bayerische Polizei, Polizeipräsidium Oberbayern Nord, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Stadt Ingolstadt, Autobahn GmbH des Bundes und ADAC.