Unternehmen in Deutschland sollen ab Juli 2025 von umfangreichen steuerlichen Vergünstigungen profitieren, wenn sie in neue Elektrofahrzeuge und Maschinen investieren. Die Bundesregierung plant, mit gezielten Maßnahmen Investitionen anzukurbeln und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht verschiedene Anreize vor, die bis 2032 greifen sollen.
Inhaltsverzeichnis:
- Neue Abschreibungsregel für betriebliche Elektroautos
- Lars Klingbeil setzt auf Maschineninvestitionen
- Körperschaftssteuer soll langfristig sinken
- Mehr Förderung für Forschung und Entwicklung
Neue Abschreibungsregel für betriebliche Elektroautos
Unternehmen, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ein neues, betrieblich genutztes Elektroauto kaufen, sollen im Jahr des Kaufs 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen können. In den folgenden fünf Jahren gelten abgestufte Abschreibungssätze:
- 1. Jahr nach dem Kauf: 10 Prozent
- 2. und 3. Jahr nach dem Kauf: je 5 Prozent
- 4. Jahr nach dem Kauf: 3 Prozent
- 5. Jahr nach dem Kauf: 2 Prozent
Diese Sonderregelung ist Teil des geplanten Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Ziel ist es, den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge für Unternehmen deutlich attraktiver zu machen.
Lars Klingbeil setzt auf Maschineninvestitionen
Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD plant zusätzlich einen „Investitions-Booster“, der ebenfalls bis Ende 2027 gelten soll. Unternehmen dürfen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 jeweils bis zu 30 Prozent der Kosten für bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa Maschinen – sofort von der Steuer absetzen.
Dieser Schritt soll kurzfristige Investitionen stimulieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass Unternehmen neue Produktionsmittel schneller anschaffen können. Der Entwurf wurde bereits an andere Bundesministerien zur Stellungnahme weitergeleitet.
Körperschaftssteuer soll langfristig sinken
Nach Ablauf der Sofortmaßnahmen wird eine schrittweise Entlastung bei der Körperschaftssteuer geplant. Ab dem Jahr 2028 soll der Steuersatz von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 reduziert werden. Damit will die Bundesregierung langfristige Planungssicherheit schaffen und Deutschland als Investitionsstandort attraktiver machen.
Zusätzlich sollen nicht ausgeschüttete Gewinne geringer besteuert werden, wenn sie im Unternehmen verbleiben. Dadurch sollen Mittel für weitere Investitionen freigesetzt werden, insbesondere im Mittelstand.
Mehr Förderung für Forschung und Entwicklung
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Ziel ist es, dass Unternehmen künftig mehr in Innovationen investieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen hiervon profitieren.
Mit dem gesamten Maßnahmenpaket will die Bundesregierung die Wirtschaft nachhaltig stärken, Investitionen beschleunigen und technologische Entwicklungen vorantreiben. Die geplanten Änderungen müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Ein Beschluss wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet.
Quelle: Ingolstadt-Today